Brauchtums- und Zweckfeuer - Mitteilung der Marktgemeinde Zell am Ziller sowie der Freiwilligen Feuerwehr Zell am Ziller

Brauchtums- und Zweckfeuer

Die Marktgemeinde Zell am Ziller möchte darauf hinweisen, dass sogenannte Brauchtumsfeuer (Herz-Jesu-Feuer am 17.6.2023 oder Sonnwendfeuer am 21.6.2023) sowie Zweckfeuer bei denen ausschließlich biogene Materialien (Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere Holz, Schilf, Rebholz, Grasschnitt und Laub) verbrennt werden, Anzeigenpflichtig sind.

Diese müssen mindestens zwei Wochen vor dem Verbrennen bei der Marktgemeinde Zell am Ziller angezeigt werden. Dazu gibt es unter www.gemeinde-zell.at oder unter www.ff-zellziller.at ein Formular welches ausgefüllter an die Marktgemeinde zu übermitteln ist.

Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere Feuer entzünden außerhalb des gesetzlich anerkannten Brauchtumstage, sowie Verbrennen von nicht geeignetem Material im Zuge der Brauchtumsveranstaltungen, werden gemäß Bundesluftreinhaltegesetz mit Strafen bis zu € 3.630,-- geahndet.

 Antragsformular