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Tiroler Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024


Der Heiz- und Wohnkostenzuschuss kann zwischen 01. März und 30. September 2024 beantragt werden.
AntragstellerInnen, denen der Heiz- und Energiekostenzuschuss 2023 bereits ausbezahlt wurde bzw. ihnen dieser im Rahmen der laufenden Frist noch bewilligt wird, bekommen einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk automatisch zugeschickt.
Bei gleichbleibender Einkommensituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommensituation (Einkommensart bzw. Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zuzug, Wegzug, Geburt,...), ist der entsprechende Vermerk auf der Zustimmungserklärung anzukreuzen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Nicht als Änderung der Einkommenshöhe zählt die jährliche kollektivvertragliche Einkommenssteigerung und gesetzliche Einkommenserhöhung (eine solche ist nicht zu melden).
Die Anträge (samt Anlagen) können gerne in der Gemeinde Zellberg vorbeigebracht werden und werden dann digital an das Amt der Tiroler Landesregierung weitergeleitet.
Für den Wohnkostenzuschuss sind auch BezieherInnen einer Mindestsicherung anspruchsberechtigt. Von dieser Personengruppe ist eine Antragstellung erforderlich, das Antragsformular wird jedoch auch automatisch vom Tiroler Hilfswerk übermittelt.
Unten angeführt sind die Antragsformulare sowie die Richtlinien für die Beantragung bis 30. September 2024.

Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024
Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024
Antragsformular Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024 (NEUANTRAG)
Folgeantrag Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024